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Fortsetzung der Giboulot-Affäre

Emmanuel Giboulot wird wahrscheinlich einer der bekanntesten Winzer des Jahres 2014 sein.

Der Grund dafür war, dass dieser sich geweigert hatte, seine Reben chemisch gegen die schwere, besonders ansteckende Krankheit „Flavescence dorée“ zu behandeln. Per Präfekturdekret vom 7. Juni 2013 war ein obligatorischer Bekämpfungsplan vorgelegt worden, und der Biowinzer hatte diese vorgeschriebenen Maßnahmen auf seinen 10 Hektar Chardonnay- und Pinot Noir-Anbau nicht umgesetzt. Diese wohlüberlegte Entscheidung stand im Einklang mit seinem ökologischen Weinbau und seinen Bemühungen, Umweltverschmutzung zu vermeiden.

Der mit Spannung erwartete erste Prozess fand am 24. Februar statt. Das geforderte Strafmaß war im Vergleich zur angekündigten Höchststrafe von sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Euro milde. Nach diesem ersten Prozess beschloss Emmanuel Giboulot, Berufung einzulegen.

Der nächste Schritt in dem Fall wurde heute, Montag, 7. April, bekannt gegeben. Das Strafgericht Dijon verhängte gegen den Bio-Winzer eine Geldstrafe von 1.000 Euro, von denen 500 Euro auf Bewährung waren.

Le vigneron Emmanuel Giboulot - JEFF PACHOUD AFP

Dieser Fall hat eine hitzige Debatte zwischen intelligenten Pestizidanwendern in der Weinindustrie und jenen, die aus Respekt vor der Umwelt und dem ökologischen Landbau den Einsatz chemischer Produkte ablehnen, neu entfacht.

Bildnachweis: JEFF PACHOUD AFP

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